I Ausbildungsvoraussetzungen 

(1) Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung sind sehr gute Deutschkenntnisse und mindestens Hauptschulabschluss. Für Interessierte der Ausbildung zum „Vollheilpraktiker“ OHNE medizinische Ausbildung empfehlen wir den Basiskurs, der grundlegende Kenntnisse über die wichtigsten Organsysteme vermittelt.

(2) Weitere Voraussetzung zur Teilnahme ist der gezahlte vereinbarte Studienbetrag.

II Amtsärztliche Überprüfung (Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie)

Die amtsärztliche Prüfung ist NICHT Bestandteil der Ausbildung an der Kompass Akademie. 

Sie ist separat beim zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen.  Der Schüler entscheidet selbst, wann er an der Prüfung teilnehmen möchte.

Zur amtsärztlichen Prüfung vor dem jeweiligen Gesundheitsamt wird folgendes verlangt:

  • 25. vollendetes Lebensjahr
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Mitbürger

III Informationen

(1) Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über die Ausstattung der Akademie, sowie über Inhalte und Abläufe der Ausbildungen kostenlos beraten zu lassen. 

(2) Die Kompass Akademie behält sich ausdrücklich vor, in angemessenem Umfang Änderungen der Beschreibungen aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail informiert wird. 

(3) Der/die Vertragspartner*in hat nach Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von zehn Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

(4) Die Rücktrittsbekundung muss schriftlich erfolgen. 

IV Anmeldung

(1) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bietet der/die Interessent*in den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Post oder per E- Mail, ebenso für weitere Teilnehmende, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Der Anmeldende erklärt, von den namentlich aufgeführten Teilnehmenden zur Anmeldung bevollmächtigt zu sein.

(2)Mit der schriftlichen Anmeldung werden die Anmelde- und Zahlungsbedingungen anerkannt.

(3) Die Vergabe der Kursplätze erfolgt allein über die (Akademie)leitung der Kompass-Akademie. 

Der/die Teilnehmer*in erhält die Anmeldebestätigung zusammen mit der Rechnung per Mail.

(4) Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Kompass Akademie zustande. Mit vorliegender Anmeldebestätigung, Eingang der vereinbarten Zahlungen und erfüllten Teilnahmebedingungen gilt der Kurs als bestätigt.

(5) Sollte bereits die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses erreicht sein, wird eine ‚Nachrückliste‘ geführt –  Der/die Teilnehmer*in wird per Mail darüber informiert. Wartelisten werden nicht für später stattfindende Kurse übernommen

V Studienvertrag

(1) Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Kompass Akademie hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.

(2) Für die Ausübung eines eventuell bestehenden Widerrufsrechts gilt – ausschließlich für Vertragspartner*innen, die nicht Unternehmer*innen sind – die untenstehende Widerrufsbelehrung. 

VI Zahlungsbedingungen

(1) Die konkrete Höhe des vereinbarten Entgelts ergibt sich – sofern nicht individuell schriftlich vereinbart – aus der Anmeldebestätigung

(2) Sofern in dieser Studienordnung für einzelne Leistungsarten nicht anders bestimmt, werden alle Entgelte vier Wochen vor dem ersten vereinbarten Termin fällig. Liegt der Vertragsschluss innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen vor dem ersten Leistungstermin, ist das Entgelt mit Vertragsschluss fällig.

VII Zahlungsfristen

(1) Die Bezahlung der Kursgebühr bzw. der Eingang der ersten Ratenzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn unter Angabe der Rechnungsnummer und Kursbezeichnung zu leisten, wobei der Tag des Geldeingangs entscheidend ist. Bei verspätetem Eingang behält sich die Kompass-Akademie vor, den Kursplatz neu zu vergeben.

(2) Bei Verhinderung bitten wir um umgehende schriftliche Absage. Nichtzahlung der Kursgebühr stellt keine Kursstornierung dar und führt auch nicht zur automatischen Abmeldung. Der Kursteilnehmer allein haftet für die Zahlung der Kursgebühr. 

VIII Stornierungen

(1) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen – maßgebend ist hierbei der Zeitpunkt des Eingangs in der Kompass-Akademie.

(2) Eine Stornierung des Kurses ist bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach fällt eine Bearbeitungs- bzw. Rücktrittsgebühr an. Sie beträgt bei Absagen innerhalb 42. – 36. Tag  vor Kursbeginn 30%, innerhalb 35. – 29. Tag vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr, mindestens jedoch € 30,-.

Ab 28 Tage  vor Ausbildungsbeginn ist die volle Kurs- / Ausbildungsgebühr zu zahlen.

IX Rücktritt durch den/die privaten Vertragspartner*in

(1) Die Kompass Akademie räumt dem/der privaten Vertragspartner*in ein besonderes vertragliches Rücktrittsrecht ein. Gesetzliche Rechte werden davon nicht berührt.

(2) Der/die private Vertragspartner*in kann  durch schriftliche oder per E- Mail übermittelte Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch die Kompass Akademie wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Kompass Akademie bzw. im Falle eines Rücktritts durch E-Mail der Bestätigung durch die Akademie.

(3) Das Fernbleiben von vereinbarten Terminen gilt nicht als Rücktritt.

(4) Im Falle des Rücktrittes kann die Kompass Akademie Ersatz für Aufwendungen sowie Stornierungskosten verlangen, deren Höhe sich nach der Art der jeweiligen Veranstaltung richtet.

(5) Eine Kündigung der Therapeutischen Ausbildungen

  • Therapeutische Gesprächsführung
  • Maltherapie – Ausbildung mit integrativem Ansatz
  • VT- Basiskurs und VT-Aufbaukurs

nach Ausbildungsbeginn ist nicht möglich. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Kursabbruch. Diese Regelungen gelten aus organisatorischen Gründen auch bei unvorhersehbaren Ereignissen und akuter Krankheit. Unterricht, der wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet.

(6) Kündigung Studienvertrag im Rahmen der HP- bzw. HPP-Ausbildung

Der Studienvertrag im Rahmen der HP- bzw. HPP-Ausbildung ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Einmalzahlung wird der anteilige Restbetrag zurückerstattet. 

(7) Die Kompass Akademie hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn

  • Der Schüler mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand gerät oder innerhalb von sechs Monaten mit einem Gesamtbetrag, der die Raten für 2 Monate erreicht.
  • Der Studierende trotz Abmahnung gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt oder Folgen eines vertragswidrigen Verhaltens nicht beseitigt und dadurch die Rechte der Kompass Akademie in erheblichem Maße verletzt
  • Der Schüler das Lernen der Mitschüler in erheblichem Maße beeinträchtigt und den Unterricht stört

(8) Um effektives Arbeiten zu ermöglichen, unterrichten wir bewusst in Kleingruppen. Sollte wider Erwarten die Kursgröße unter 5 Teilnehmer sinken, behalten wir uns die verbleibenden Teilnehmer auf die anderen Kurse zu verteilen. 

X Ausfall von Veranstaltungen

(1) Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter*innen / Referent*innen z.B. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen und diese können abgesagt oder verschoben werden.

(2) In einem solchen Fall kann der/die Vertragspartner*in die Erstattung gezahlter Entgelte verlangen.

Für darüber hinaus gehende Schäden (Anreise, Buchung einer Unterkunft, Absage von Patient*innen / Klient*innen), die dem/der Vertragspartner*in durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen, haftet die Kompass Akademie nicht. Der/die Kursteilnehmer*in verzichtet auf jegliche weitere jegliche weitere Regressansprüche.

(3) Bei einer Absage mehrteiliger Leistungen werden bereits bezahlte Entgelte entsprechend der Zahl durchgeführter Leistungen anteilig erstattet.

(4) Die Kompass Akademie wird dem/der Vertragspartner*in nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt anbieten. 

(5) Die Kompass-Akademie behält sich Änderungen der Kurstermine sowie den Austausch von Kursleitungen aus organisatorischen Gründen vor.

XI Rücktritt durch die Kompass-Akademie

Die Kompass Akademie kann vor Beginn von Leistungen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der/die Vertragspartner*in – ggf. nach Abmahnung – vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmende oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. 
Stört ein/eine Vertragspartner*in trotz Abmahnung die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Kompass Akademie ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. 

XII Mitwirkungspflicht

Jede*r Teilnehmende ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet den Weisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden Bettina Roth oder Andrea Zahn-Hoyer mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. 

XIII Rechte

(1) Unabhängig von dem Leistungstyp verbleiben alle Rechte am gesprochenen oder geschriebenen Wort ausschließlich bei der Kompass Akademie. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Veranstaltung und/oder der Unterlagen im Ganzen oder in Teilen, insbesondere auch der Mitschnitt von Bild und/oder Ton und/oder die Protokollierung sind nicht gestattet, es sei denn, die Vertragspartner*innen treffen insoweit eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

(2) Die Rechte an den Inhalten der Veranstaltung liegen ausschließlich bei der Kompass Akademie oder den dort tätigen Dozenten. 

XIV Film- und Fotoaufnahmen

Der/die Teilnehmende erklärt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden.
Der/die Teilnehmende verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. 

Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmende während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit dem verantwortlichen Dozenten und mit Zustimmung der abgebildeten Personen gestattet. 

XV Sonstiges

(1) Alle Vereinbarungen und Vertragserklärungen bedürfen der Schriftform oder der gegenseitigen Bestätigung in Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Formerfordernis. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

(2) Erklärungen im Rahmen bestehender Verträge können wirksam an die im Vertrag oder der Anmeldung angegebene bzw. die zuletzt ausdrücklich in der vertraglich vorgesehenen Form benannte Post- und/oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.

(3) Die Unwirksamkeit oder Unbestimmtheit einzelner vertraglicher Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages als Ganzes zur Folge. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche neue wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

(4) Für alle zwischen den Vertragspartner*innen begründeten oder entstehenden Schuldverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Nürtingen

(5) Ist der/die Vertragspartner*in Unternehmer*in, ist das Amtsgericht Nürtingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(6) Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Bettina Roth vorbehalten.

XVI Nicht-Erscheinen 

  • Bei Nichterscheinen beim Unterricht findet keine Rückerstattung statt. 
  • Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. 

XVII Teilnahmebescheinigungen

(1) Teilnehmer*innen haben selbst dafür zu sorgen, dass ihre Ausbildungsnachweise lückenlos geführt werden. Die Unterrichtsteilnahme wird am Tag des Unterrichts bescheinigt; spätere Unterschriften können nicht mehr nachvollzogen werden.

(2) Teilnahmebescheinigungen werden nach vollständiger Absolvierung des Kurses  ausgestellt  – nicht jedoch bei zeitweiliger Abwesenheit, vorzeitigem Abbruch und unvollständiger Zahlung der Kurs- bzw. Ausbildungsgebühr.

XVIII Haftung

(1) Der Aufenthalt der Kursteilnehmer ist auf eigene Gefahr. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder an anderen Kursteilnehmern vornehmen, handeln die Kursteilnehmer:innen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Dozenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.

(2) Fügen Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftung unberührt.

(3) Es besteht grundsätzlich Schweigepflicht über alle krankheitsbezogenen Daten von Patienten und/oder Schülern. 

XIX Datenspeicherung

Im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie speichern und verarbeiten wir Ihre persönlichen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen. Dazu gehören Name, Anschrift, evtl. Telefonnummer und E-Mail- Adresse sowie die E-Mail-Korrespondenz. Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir Daten, die wir benötigen, um unsere vertraglichen Leistungen sachgerecht zu betreuen. Zur Abrechnung werden des Weiteren Inhalt, Zeitpunkt, Ort und Dauer unserer Leistungen erfasst, gespeichert und verarbeitet. 

(1) Dies geschieht im Rahmen unseres Vertrages bzw. der Vorbereitung des Vertrages auf der Grundlage des Art 6 Abs. 1 lit. b) der DSGVO.

(2) Freiwilligkeit
Zur Überlassung der Daten sind Sie nicht verpflichtet, allerdings ist die Verarbeitung der Daten für unsere Leistung erforderlich; stehen sie uns nicht zur Verfügung, können wir Sie nicht hinreichend sorgfältig beraten.

(3) Dauer der Datenspeicherung
Wir speichern Ihre Daten für die Dauer unserer vertraglichen Beziehungen bzw. bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, denen wir unterliegen. Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen bewahren wir in der Regel zehn Jahre, geschäftliche Korrespondenz in der Regel sechs Jahre lang auf. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden Ihre Daten sofort gelöscht, es sei denn, die Daten sind erforderlich, um Sie – selbstverständlich nur mit Ihrer Einwilligung – auch künftig zu informieren.

(4) Einwilligungen
Während des Unterrichts und auf unseren Veranstaltungen und Seminaren werden wir gelegentlich Fotos und Videos machen, die für die Dokumentation und Verbesserung unserer Ausbildungen bzw. unserer Veranstaltungen dienen, aber auch für PR-Zwecke in Print- und Online- Medien Verwendung finden. Mit dem Vertragsschluss erklären Sie sich damit einverstanden. 

XX Teeküche 

Unseren Schülern steht die Teeküche zur Verfügung. Dort stehen Tee, Kaffee und Wasser kostenlos zur Verfügung. Kaffee und Tee kann jederzeit von den Schülern selbst gekocht werden. Bitte räumen Sie Ihr benutztes Geschirr in die Spülmaschine.

XXI Adresse und Bankverbindung

Kompass Akademie & Lehrpraxis für Naturheilkunde, Kirchheimer Straße 15, 72622 Nürtingen

E-Mail: aka@akademie-kompass.de

Bank:    KSK Nürtingen

IBAN:   DE47 6115 0020 0102 2533 91

BIC:      ESSLDE66XXX

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